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| | Als Spender oder Zustifter erhalten Sie von uns eine Spenden-
bescheinigung, mit der Sie Ihre Zuwendung steuerlich absetzen
können.
Dazu ist die Klaus Möller-Stiftung laut Freistellungsbescheid vom
10. Juli 2010 berechtigt. Dieser Bescheid behält drei Jahre seine
Gültigkeit.
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